Fassaden des Zunfthauses zu Pfistern

Die Aussenfassade des Zunft­hauses zu Pfistern ist reich bemalt. Das Wappen der Pfisternzunft (Brezel, zweiteilige Brötchen [Mutschli] und auf­recht­stehende Pasteten­formen) flankiert von Standes- und Stadtwappen, zieren die Reussfassade. Die Rathausfront stellt einen Weinstock dar, der mit 59 Wappen derjenigen Zünftler behangen ist, die 1408 das erste, alte Zunfthaus finanzieren halfen.

Ein sehr schöner Rebstock am Eingang des Zunfthauses zu Pfistern zeigt die Wappen des ersten Verwaltungsrates der Genossenschaft Zunfthaus zu Pfistern, der als Bauherrschaft für den Umbau 1977/78 zuständig war und dessen Mitglieder beim Entscheid, das Zunfthaus zu Pfistern zu kaufen und der Gründung der Genossenschaft Zunfthaus zu Pfistern massgeblich beteiligt waren.

Die Fassadenbemalung gegenüber dem Rathaus entstand 1894 unter der Leitung von Seraphin Weingartner und zeigt die Wappen der Stubengesellen von 1408. Die Bemalung der Reussseite fand im Jahre 1910 statt und eine umfassende Restaurierung beider Fassaden im Jahre 1978.

Fassade Zunfthaus
Fassade Zunfthaus
Fassade Zunfthaus

Denkmalschutz

Auf Grund seines hohen Stellenwertes ist das Äussere des Zunfthauses zu Pfistern am 5. Mai 1978 durch Regierungsratsbeschluss unter Denkmalschutz gestellt worden. Im August 1993 hat die Baudirektion der Stadt Luzern mit Bewilligung der Genossenschaft eine Gedenktafel am Zunfthaus zu Pfistern befestigt, welche darauf hinweist, dass das Äussere des Hauses seit 1978 unter Denkmalschutz steht.

Zunfthaus und seine Renovationen aus neuerer Zeit

Erneute Restaurierung der Aussenfassade Ost- und Südseite im Februar bis Mai 2005 durch die Genossenschaft Zunfthaus zu Pfistern Luzern. Dabei mussten die Auflagen der Denkmalpflege der Stadt Luzern berücksichtigt werden. Die Renovationsarbeiten wurden von Mario Christen, Meggen, ausgeführt, offizieller Restaurator im Register des Kantons Luzern.

Auflage der Stadt Luzern im Jahre 2005, die Tragsicherheit des Balkons zu überprüfen. Die Studie, die von unserem Genossenschafter Josef Kronenberg, dipl. Ingenieur, erstellt wurde, ergab folgende Sofortmassnahmen:

  • Nutzlastbeschränkung für die Nutzung des Balkons (nur noch 20 Personen)
  • Verstärkung der Tragkonstruktion
  • Abbruch und Neubau

Die Verwaltung der Genossenschaft Zunfthaus zu Pfistern erteilte im Oktober 2005 dem Büro Oberholzer Guido Architekten AG, d.h. deren Inhaber und Genossenschafter Josef Röthlin, den Auftrag die Sanierung des Balkons des Zunfthauses zu Pfistern zu planen und auszuführen.

Langdauernde Verhandlungen mit der Stadt und der Denkmalpflege verzögerten die sofortige Instandstellung. Die Sanierung erfolgt vom 22. Februar 2007 bis Ostern 2007.

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